Wählerverzeichnis

Über die Wahlberechtigten führt die Gemeinde Wählerverzeichnisse. Grundlage dafür ist das Einwohnerregister. Danach können bei der Aufstellung der Wählerverzeichnisse nur Personen berücksichtigt werden, die bei der Meldebehörde gemeldet sind, ferner Personen, die bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

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Wahlbezirk

1. Allgemeine Wahlbezirke (Stimmbezirke)

Gemeinden mit höchstens 2 500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeindebehörde selbst bestimmt, welche und wie viele Wahlbezirke zu bilden sind. Sie sollen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird... [mehr]

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Wahlgrundsätze

Gemäß Art. 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen... [mehr]

Wahlperiode

Im GG heißt es: „Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.“ (Art 39 Abs. 1 GG)

Wahlpflicht

In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Wahlpflicht. Anders ist das beispielsweise in Belgien, Griechenland und Luxemburg. Wer dort sein Fernbleiben von der Wahl nicht begründen kann, muss z.B. eine Geldstrafe zahlen. Nach deutscher Auffassung läuft die Wahlpflicht der Wahlfreiheit zuwider.

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Wahlrecht

Für das aktive Wahlrecht ist der Grundsatz der Allgemeinheit wichtig, wonach grundsätzlich jeder Bürger wahlberechtigt ist. Hierbei sind allerdings zwei Aspekte zu berücksichtigen... [mehr]

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Wahlschein

Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag aus einem wichtigen Grund sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag von seiner Gemeindebehörde einen Wahlschein. Der Inhaber eines Wahlscheins hat das Recht, in jedem beliebigen Wahllokal seines Wahlkreises seine Stimme abzugeben. Der Wahlschein ist auch wichtiger Bestandteil der Briefwahlunterlagen.

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Wahlsysteme

Man unterscheidet zwei Grundtypen von Wahlsystemen: die Mehrheits- und die Verhältniswahl. Sie unterscheiden sich in der Art, wie Wählerstimmen in Mandate umgerechnet werden... [mehr]

Wahltermin

Den Wahltermin bestimmt der Bundespräsident. In der Regel erfolgt dies auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Das Wahlverfahren wird in seinen technischen Einzelheiten durch die Bundeswahlordnung geregelt. Diese gliedert sich in Wahlvorbereitung, Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses... [mehr] 

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