... Bei der Mehrheitswahl werden einzelne Personen gewählt. Deshalb nennt man dieses System auch Persönlichkeitswahl. Gewählt ist, wer in einem Wahlkreis die höchste Stimmenzahl erreicht (relative Mehrheit). Dazu wird das gesamte Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt, die der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Der Mehrheitswahl liegt vorrangig die Zielsetzung zugrunde, klare Parlamentsmehrheiten zu schaffen.

Bei der Verhältniswahl stellt jede Partei eine Liste ihrer Kandidaten auf. Man nennt dieses System auch Listenwahl. Der Wähler entscheidet sich für eine dieser Parteilisten. Sie enthalten den Namen der politischen Parteien und die Namen derjenigen Kandidaten, die die Attraktivität der Parteien unterstreichen und die vorrangig im Parlament Mandate übernehmen sollen. Der Wähler selbst hat keinen Einfluss auf die Nominierung der Listenkandidaten, es sei denn, er ist selbst Mitglied einer Partei.

Die Zahl der Parlamentssitze wird proportional auf die Parteien entsprechend der abgegebenen Stimmen je Liste verteilt, d.h. jede Partei erhält so viele Mandate, wie dies ihrem prozentualen Anteil an den Wählerstimmen insgesamt entspricht. Im Parlament soll ein getreues Abbild der in der Wählerschaft bestehenden gesellschaftlichen Kräfte geschaffen werden. Nur unterhalb der Fünf-Prozent-Sperrklausel fallen Reststimmen an.

Das Wahlrecht für die Bundestagswahlen versucht, die Vorzüge beider Wahlsysteme miteinander zu kombinieren. Es ist eine Mischform aus dem einfachen Mehrheitswahlsystem, bei dem mehrere Kandidaten zur Wahl stehen und derjenige mit den meisten Stimmen gewinnt und dem Verhältniswahlsystem, bei dem nur Parteien mit ihren Kandidatenlisten zur Wahl stehen. Bei der so genannten personalisierten Verhältniswahl wird die eine Hälfte der Abgeordneten in Einzelwahlkreisen nach relativer Mehrheit gewählt, die andere Hälfte nach Listen im Verhältniswahlrecht.

 

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