• Das Wahlrecht ist beschränkt auf die Personen, die vom   Ergebnis der Wahl        betroffen sind, d.h. normalerweise auf Staatsbürger, die im Wahlgebiet sesshaft sind.

 

• Der Wahlberechtigte muss in der Lage sein, eine überlegte Entscheidung zu treffen.

Deshalb wird ein bestimmtes Wahlalter festgelegt und geisteskranke Menschen werden ausgeschlossen. Konkret bedeutet das: Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhält, sein 18. Lebensjahr vollendet hat und sein Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren hat.

Für das passive Wahlrecht gilt: Wählbar ist, wer seit mindestens einem Jahr Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

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