Vorgezogene Neuwahlen
Für vorgezogene Neuwahlen gibt es nach dem GG zwei Möglichkeiten: 1. In Art. 68 ist festgelegt, dass „der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen“ kann, wenn ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gefunden hat. Wenn der Bundestag aufgelöst wird, müssen gemäß Art. 39 Abs. 1 GG Neuwahlen innerhalb von sechzig Tagen stattfinden... [mehr]
Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
Obwohl das Parteiengesetz von Parteien grundsätzlich eine innere demokratische Struktur fordert, werden den Parteien speziell
zur Kandidatennominierung durch das Bundeswahlgesetz besonders detaillierte Vorschriften gemacht, um sicherzustellen, dass die Auswahl der Kandidaten innerhalb der Parteien nach
den gleichen demokratischen Grundsätzen erfolgt wie die eigentliche Wahl ... [mehr]