... Das Bundeswahlgesetz sieht in seiner gegenwärtigen Form keine Urwahl aller Parteimitglieder für die Bundestagskandidaten vor. Da eine Versammlung von mehreren tausend Parteimitgliedern wenig sinnvoll ist, werden die Parteien durch das Wahlgesetz auf eine Delegiertenversammlung festgelegt. Hier kommt wieder das repräsentative Demokratieprinzip zum Tragen.

 

Eine Partei, die einen Wahlvorschlag einreichen will, muss entweder in der letzten Legislaturperiode mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Parlament vertreten gewesen sein (damit sind die etablierten Parteien automatisch wieder zu einem Wahlvorschlag berechtigt) oder bis spätestens 90 Tage vor der Wahl dem Bundeswahlausschuss die Beteiligung an der Wahl angezeigt haben. Der Bundeswahlausschuss stellt (bis spätestens 72 Tage vor der Wahl) fest, ob sie für die Wahl als Partei anzuerkennen ist.

 

Entsprechend den beiden Stimmen, die der Wähler abgibt, gibt es bei Bundestagswahlen zwei unterschiedliche Kandidaturen:

 Kandidatur in einem Wahlkreis, um dort das Direktmandat zu

   erringen.

  Über die zweite Art, die Kandidatur über die Landeslisten,

    können die für eine Partei besonders wichtigen Kandidaten

    neben einer Direktkandidatur zusätzlich abgesichert werden.

    Eine Partei kann zwar nicht wissen, wie viele Kandidaten sie

    über die Liste entsenden wird, trotzdem ist aber die Verteilung

    der Plätze auf der Liste nicht weniger umstritten als die

    Vergabe der Direktkandidaturen: Es sind jedoch nicht nur allein

    die ersten Plätze für Wahlbewerber auf der Landesliste

    interessant, die ohnehin oft von aussichtsreichen

    Direktkandidaten belegt sind. Da nach der Wahl die

    siegreichen Direktkandidaten bei der Vergabe der

    Listenmandate übersprungen werden, sind auch die mittleren

    Listenplätze bei großen Parteien durchaus noch

    erfolgversprechend.

 

Die Platzierung eines Kandidaten spielt nicht nur bei der Wahl eine Rolle, sondern auch in der Legislaturperiode, wenn ein Abgeordneter aus dem Bundestag ausscheidet: In diesem Fall rückt automatisch der nächste noch nicht berücksichtigte Listenkandidat des Landes nach, in dem der Abgeordnete gewählt wurde.

 

Innerhalb der Parteien gibt es verschiedene Kriterien, nach denen die Reihenfolge der Listenplätze vergeben wird. So versuchen die großen Parteien vor allem auf die Repräsentation von Schichten, Gruppen oder regionalen Unterorganisationen Rücksicht zu nehmen.

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