... Entsprechend der Zahl der Zweitstimmen wird die Zahl der Sitze der Parteien im Parlament errechnet. Die gewonnenen Direktmandate werden auf die Gesamtzahl der einer Partei im Bundestag zustehenden Sitze angerechnet. Die Erststimme entscheidet über die Person des Abgeordneten, die einen der Wahlkreise im Bundestag vertritt. Erst nachdem die Bundestagssitze auf der Grundlage der Zweitstimmen auf die Parteien aufgeteilt sind, werden die errungenen Direktmandate angerechnet. Mit den Erststimmen wird also lediglich darüber entschieden, wie viele der Abgeordneten einer Partei direkt oder über die Landeslisten in den Bundestag kommen.

 

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