... In den ersten beiden Fällen sind beide Stimmen ungültig. Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht im amtlichen Wahlumschlag abgegeben worden ist. Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so wird nur sie gezählt. Ist der Wahlumschlag leer abgegeben worden, gelten beide Stimmen als ungültig.

 

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