... Das Verfahren wird deshalb als „Hare/Niemeyer“ bezeichnet und geht so: Zunächst werden die für alle Landeslisten der einzelnen Parteien abgegebenen gültigen Zweitstimmen addiert. Berücksichtigt werden dabei nur die Parteien, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Danach werden die 598 zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl aller gültigen Zweitstimmen dividiert. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen.

 

Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Reste, die sich bei der Berechnung ergeben, verteilt. Bei gleichen Resten entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen sind diese jeweils parteiintern auf die einzelnen Landeslisten aufzuteilen, was ebenfalls nach dem oben erläuterten

Rechenverfahren erfolgt.

 

Ein Beispiel: Vier Parteien nehmen an einer Wahl teil, es sind 21 Sitze zu vergeben. Um die Sitze pro Partei zu errechnen, muss die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze mit der Zahl der Stimmen der Partei multipliziert werden, dividiert durch die Gesamtzahl der Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien. Zunächst erhält jede Partei den ganzzahligen Anteil, die übrig gebliebenen Reste werden in einem zweiten Rechenabschnitt an die Parteien in der Reihenfolge nach der Größe ihres Restes vergeben.

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