... Die Erststimme hat ausnahmsweise dann Bedeutung für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, wenn
• eine Partei, die nicht mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet
abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten hat, bei der
Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nach Zweitstimmen aber
Berücksichtigung findet, weil sie in mindestens drei Wahlkreisen
einen Sitz errungen hat
• Überhangmandate anfallen
Ein Wahlkreisbewerber (Direktbewerber) kann – muss aber nicht – auch auf der entsprechenden Landesliste seiner Partei stehen. Ist ein solcher Bewerber bereits im Wahlkreis gewählt, dann bleibt er auf der Landesliste unberücksichtigt.