13 Parteien treten zur Wahl an

 

Wir sind im Superwahljahr. Die Kommunalwahlen sind rum und am 27. September findet die Bundestagswahl statt. 13 Parteien kandidieren in Rheinland-Pfalz mit ihren Listen zur Wahl der Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages. Das gab Landeswahlleiter Jörg Berres nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses bekannt. Zur Wahl sind folgende Parteien zugelassen:

 

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

3. Freie Demokratische Partei (FDP)

4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

5. DIE LINKE (DIE LINKE)

6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

7. DIE REPUBLIKANER (REP)

8. Familien-Partei Deutschlands

9. Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)

11. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU)

12. Ökologisch-Demokratische Parte (ödp) 

13. Piratenpartei Deutschland

 

Die Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten der Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der vergangenen Bundestagswahl im Land erreicht haben. Neue Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Die oben angegebene Reihenfolge der Parteien entspricht ihrer Platzierung auf dem Stimmzettel.

 

Nicht zugelassen wurden die Landeslisten folgender Parteien:

1. Demokratische Bürgerbewegung! (D-BÜ)

2. Die Violetten

3. Freie Union

4. Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP)

 

Diese hatten die für die Kandidatur nach derzeitigem Recht erforderlichen 2000 Unterstützungsunterschriften nicht beziehungsweise nicht in ausreichender Anzahl rechtzeitig vorgelegt, so Berres. Die Vertrauensleute dieser Parteien können innerhalb von drei Tagen gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Darüber entscheidet dann der Bundeswahlausschuss.

 

Die Landeslisten mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern sowie die Kreiswahlvorschläge in den 15 Wahlkreisen können im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de eingesehen werden.

 

Autor: Dr. Stephan Danzer (stellvertretender Landeswahlleiter)

 

 

 

 

 

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